Fine Art Auction
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Kunstauktionen
1945 - heute  (13)
Abstraktion nach 45 Abstraktion vor 45 Expressionismus Figurative Malerei 40-60er Figurative Malerei 70er-heute Figurative Malerei 1900-30er Jahre
1900 - 1945  (63)
Bauhaus Expressionismus Figurative Malerei 40-60er Figurative Malerei 1900-30er Jahre Worpswede


Wichtige Künstler
bei Fine Art Auctions:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf unter
www.fine-art-auctions.de /.com

1. Allgemeines

1.1 Der beim Objekt jeweils konkret benannte Verkäufer (im folgenden Anbieter) führt Kaufanträge/Bestellungen in Form von so genannten Internet-Auktionen unter dem Internet-Portal fine-art-auctions.de /.com ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der "Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen" und der "Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr" einschließlich der entsprechenden "Widerrufsbelehrung" durch. Die fine-art-auctions-website ist ein Produkt der Firma art directory GmbH mit Sitz in München, einem Marktplatz, auf dem in der Regel von namhaften Kunsthäusern Kunstgegenstände im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Einlieferer (Kommissionsvertrag zwischen Kunsthaus und Einlieferer) angeboten und vertrieben werden können. Die art directory GmbH bietet selbst keine Artikel an und ist selbst kein Vertragspartner.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkauf von Waren durch den Anbieter verbindlich. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bieters/Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten den Anbieter nur, wenn der Anbieter sich ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklärt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für klassische Versteigerungen, die der Anbieter durchführt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Nachverkauf. Für Versteigerungen und den Nachverkauf im Rahmen dieser Versteigerungen sind die jeweils gültigen Einlieferungs- und Versteigerungsbedingungen ausschließlich maßgeblich.

1.4 Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) ist der Anbieter verpflichtet, den Bieter/Erwerber bzw. den an einem Erwerb Interessierten (also schon bereits in der Anbahnungsphase) sowie ggf. einen für diese auftretenden Vertreter und den “wirtschaftlich Berechtigten” i.S.v. § 3 GwG zum Zwecke der Auftragsdurchführung zu identifizieren sowie die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der vorbezeichnete Bieter/Erwerber bzw. zum Erwerb Interessierte, bzw. dessen Vertreter ist hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes. Der Anbieter ist berechtigt, sich hiervon eine Kopie oder sonstige Vervielfältigung auf einem Medienträger (Scan, Bilddatei u.a.) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu fertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Bieter/Erwerber bzw. an dem Erwerb Interessierte versichert, dass die von ihm zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Auskünfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene “wirtschaftlich Berechtigter” nach § 3 GwG ist.

2. Kaufvertrag

2.1 Die vom Anbieter im Internet angebotenen Gegenstände stellen ein Verkaufsangebot dar. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot des Höchstbietenden bei Fristablauf angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Gebots-Funktion an. Das Gebot hat so lange Gültigkeit und erlischt erst, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Mit Ende der Angebotsfrist, gleich durch Ablauf der Frist oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter, kommt zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Bieter war gesetzlich dazu berechtigt, seine Gebote zurückzunehmen. In diesem Fall (berechtigte Gebotsrücknahme), kommt der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Höchstbietenden zustande, dessen Gebot dem Bieter betragsgemäß unmittelbar vorausgegangen ist.

2.2 Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Dies entspricht dem Höchstbetrag, den er maximal für den Artikel bereit ist, zu bezahlen. Weitere Bieter sind nicht in der Lage, dieses Höchstgebot einzusehen. Bieten weitere Interessenten auf den Artikel, so wird das jeweils aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, so dass der Bieter, der ein Maximalangebot angegeben hat, so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wurde.

2.3 Der Anbieter kann Angebote auch zu einem Festkaufpreis mit der Option Sofort-Kaufen versehen. Dieses Angebot kann von jedem Bieter angenommen werden, jedoch nur so lange entweder noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig von der Dauer der Angebotszeit und ohne Durch- bzw. Fortführung der Auktion bereits dann zum angebotenen Festpreis zustande, wenn der Bieter/Käufer diese Option wirksam ausübt.

2.4 Die als „Internet-Auktion“ bezeichnete Verkaufsaktion stellt keine Versteigerung gem. § 34 b GewO, § 156 BGB dar. Die „Internet-Auktion“ stellt auch keine öffentlich zugängliche Versteigerung gem. § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar.

2.5 Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten „Sniper“-Programmen) ist verboten.

2.6 Für den Fall, dass es, gleich aus welchem Grunde nicht zu einem Vollzug des Vertragsabschlusses zwischen dem Anbieter und dem Käufer kommt, der Mindestpreis nicht erreicht wurde, ist der Anbieter berechtigt, so genannten Unterbietern ein Angebot zum Kauf des Artikels zu einem Festpreis zu unterbreiten.

2.7 Was den genauen Ablauf der Kaufvertragsabwicklung betrifft, so wird verwiesen auf die entsprechenden Hinweise auf der Plattform www.fine-art-auctions.de und die Ausführungen zu den Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die eingesehen werden können unter www.fine-art-auctions.de/bedingungen.php .

2.8 Zahlungen sind per Überweisung in EUR (€) an den Anbieter zu leisten. Näheres hierzu regeln die Erläuterungen zu den Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die eingesehen werden können unter www.fine-art-auctions.de/bedingungen.php. Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber unter Berechnung aller Kosten und Steuern angenommen; der Anbieter haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Schecks oder Wechsel. Hat sich der Anbieter mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. dem Anbieter abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers.

3. Übergabe/Lieferung

3.1 Nach Bezahlung wird der Kaufgegenstand dem Käufer versichert zugesandt, wenn nicht ein Fall der Ziffer 3.2 vorliegt. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort sind in Ziffer 4.6 (zusätzliche Transportkosten) geregelt. Durch den Versand können weitere Entgelte, insbesondere Nachnahmekosten oder Zollgebühren entstehen, die direkt durch die Transportfirma erhoben und beim Empfänger bei Aushändigung des Versandguts eingezogen werden. Solche Entgelte sind nicht in den Versandkosten des Anbieters enthalten und vom Käufer ggf. zusätzlich zu entrichten, soweit sie nicht unter die Kosten fallen, die vom Anbieter gem. § 270a BGB zwingend zu tragen sind.

3.2 Alternativ besteht die Möglichkeit der Abholung des Kaufgegenstands durch den Käufer. Nach entsprechender Mitteilung und Voranmeldung kann der Käufer den Kaufgegenstand beim Anbieter abholen. Die Abholung hat unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Angebotsende und Erwerb durch den Käufer statt zu finden. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Fristsetzung nicht oder verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, kann der Anbieter vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals verkaufen und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen kann (siehe Ziffer 7), ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus einem erneuten Verkauf zusteht. Darüber hinaus schuldet der Käufer im Falle des Verzugs auch angemessenen Ersatz aller durch den Verzug bedingter Beitreibungskosten. Ob er Abholung oder Versendung wünscht, wählt der Käufer nach Ersteigerung, siehe Erläuterungen zu den Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die eingesehen werden können unter www.fine-art-auctions.de/bedingungen.php.

3.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. deren Vertreter übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB (zur Definition siehe Ziffer 8.3) geht die Gefahr der gekauften Sache erst über, wenn sie den Besitz über die gekaufte Sache erlangt haben, es sei denn der Käufer (Verbraucher) hat den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt, und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB).

4. Kaufpreis / Fälligkeit / Abgaben /sonstige Kosten / Zusammensetzung des Endpreises
4.1 Der Kaufpreis ist mit dem Höchstgebot bei Zeitablauf fällig.

4.2 Zahlungen des Käufers sind grundsätzlich nur durch Überweisung an den Anbieter auf das von ihm angegebene Konto zu leisten. Die Erfüllungswirkung der Zahlung tritt erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Anbieters ein.

Alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. der dem Anbieter abgezogenen Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers, soweit gesetzlich zulässig und nicht unter das Verbot des § 270a BGB fallend.

4.3 Es wird, je nach Vorgabe des Einlieferers, differenz- oder regelbesteuert verkauft.
Die Besteuerungsart wird dem Bietenden regelmäßig vor der Abgabe des Gebots auf der Gebotsseite bekanntgegeben. Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist das jeweilige Höchstgebot einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei der Regelbesteuerung ist das jeweilige Höchstgebot als “Nettogebot” ausgewiesen. Zusätzlich wird der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angegeben.

4.4 Käuferaufgeld und Folgerechtsvergütung

4.4.1 Differenzbesteuerte Kunstgegenstände
Bei der Differenzbesteuerung wird pro Einzelobjekt ein Aufgeld wie folgt erhoben:

- Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.

- Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
- In dem Kaufpreis ist jeweils die Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %, enthalten.

4.4.2 Kunstgegenstände, die in der Darstellung mit "N" gekennzeichnet sind, wurden zum Verkauf in die EU eingeführt. Diese werden differenzbesteuert angeboten. Bei diesen wird zusätzlich zum Aufgeld die vom Anbieter verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% der Rechnungssumme erhoben.

4.4.3 Regelbesteuerte Kunstgegenstände.
Bei der Regelbesteuerung wird pro Einzelobjekt ein Aufgeld wie folgt erhoben:

- Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.

- Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
- Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % erhoben.

Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden.

4.5 Ausfuhrlieferungen in EU-Länder sind bei Vorlage der VAT-Nummer von der Umsatzsteuer befreit. Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit; werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer ausgeführt, wird diesem die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Anbieter der Ausfuhrnachweis vorliegt.

4.6 Zusätzliche Transportkosten fallen je nach Lieferort, Gewicht und Größe des Objektes in unterschiedlicher Höhe an und sind vom Käufer zusätzlich zu bezahlen. Sie werden jeweils beim Objekt vor Abgabe des Gebots und vor dem Zuschlag individuell angegeben.

4.7 Für folgerechtspflichtige Original-Werke der Bildenden Kunst und Fotografie lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, wird in allen vorbenannten Fällen zur Abgeltung der beim Versteigerer gemäß § 26 UrhG anfallenden und abzuführenden Folgerechtsvergütung zusätzlich eine Folgerechtsvergütungin Höhe der in § 26 Abs. 2 UrhG ausgewiesenen Prozentsätze erhoben, derzeit wie folgt:4 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro, weitere 3 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000 Euro, weitere 1 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000 Euro, weitere 0,5 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000 Euro und weitere 0,25 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Gegenstand vor Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben.

5.2 Das Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrags auf den Käufer über. Falls der Käufer den Kaufgegenstand zu einem Zeitpunkt bereits weiterveräußert hat, zu dem er den Rechnungsbetrag des Anbieters noch nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus diesem Weiterverkauf bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.

5.3 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Anbieters gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung und weiteren Verkaufsgegenständen bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf dem Anbieter zustehenden Forderungen.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

6.1 Der Käufer kann gegenüber dem Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.2 Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, der nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, sind nur dann ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Zahlungsverzug, Rücktritt, Ersatzansprüche des Anbieters

7.1 Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszins nach §§ 288, 247 BGB.

7.2 Verlangt der Anbieter wegen der verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung und wird der Gegenstand nochmals verkauft, so haftet der ursprüngliche Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, auf den dadurch entstandenen Schaden, wie z.B. Lagerhaltungskosten, Ausfall und entgangenen Gewinn. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös, der auf den nochmaligen Verkauf erzielt wird, keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Angebot nicht zugelassen.

7.3 Verlangt der Anbieter wegen der verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung und wird der Gegenstand nochmals verkauft, so haftet der ursprüngliche Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, auf den dadurch entstandenen Schaden, wie z.B. Lagerhaltungskosten, Ausfall und entgangenen Gewinn. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös, der auf den nochmaligen Verkauf erzielt wird, keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Angebot nicht zugelassen.

8. Gewährleistung

8.1 Beim Vertragsgegenstand handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand. Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Katalogbeschreibungen und –abbildungen, sowie Darstellungen in sonstigen Medien des Verkäufers (Internet, sonstige Bewerbungen u.a.) begründen keine Garantie und sind keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten i.S.d. § 434 BGB, sondern dienen lediglich der Information des Käufers, es sei denn, eine Garantie wird vom Verkäufer für die entsprechende Beschaffenheit bzw. Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich übernommen, bzw. aus nachfolgender Ziffer 8.3 ergibt sich, insb. für negative Beschaffenheitsmerkmale dazu etwas abweichendes. Dies gilt auch für Expertisen. Die Tatsache einer Begutachtung durch den Verkäufer oder eines von diesem beauftragten Unternehmens/eines Gutachters als solche stellt keine Beschaffenheit bzw. Eigenschaft des Kaufgegenstands dar.

8.2 Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB wird die Gewährleistung für jegliche Mängel an den verkauften Waren ausgeschlossen. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Käufer bei Sachmängeln, welche den Wert oder die Tauglichkeit des Objekts aufheben oder nicht unerheblich mindern und die der Käufer ihm gegenüber innerhalb von 12 Monaten nach Angebotsende und Erwerb geltend macht, seine daraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Einlieferer abzutreten bzw., sollte der Käufer das Angebot auf Abtretung nicht annehmen, diese selbst gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers durch den Anbieter, kehrt der Anbieter dem Käufer den daraus erzielten Betrag bis ausschließlich zur Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Gegenstandes aus. Zur Rückgabe des Gegenstandes ist der Käufer gegenüber dem Anbieter dann nicht verpflichtet, wenn der Anbieter selbst im Rahmen der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Einlieferer oder einem sonstigen Berechtigten nicht zur Rückgabe des Gegenstandes verpflichtet ist. Diese Rechte (Abtretung oder Inanspruchnahme des Einlieferers und Auskehrung des Erlöses) stehen dem Käufer nur zu, soweit er die Rechnung des Anbieters vollständig bezahlt hat. Zur Wirksamkeit der Geltendmachung eines Sachmangels gegenüber dem Anbieter ist seitens des Käufers die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen (oder des Erstellers des Werkverzeichnisses, der Erklärung des Künstlers selbst oder der Stiftung des Künstlers) erforderlich, welches den Mangel nachweist.

8.3 Verbrauchern gem. § 13 BGB stehen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB, vorbehaltlich nachfolgender Regelungen, ansonsten unbeschränkt zu.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sofern der Käufer Verbraucher gem. § 13 BGB ist, wird er auf folgendes ausdrücklich hingewiesen und erklärt vor Abgabe seines verbindlichen Kaufangebots durch gesonderte Erklärung, die er entweder in Form der Betätigung eines Buttons oder der Setzung eines Hakens, mit dem er sein zusätzliches Einverständnis erklärt folgendes:

Auf die Angaben zum jeweiligen Werk, insbesondere dessen Objektbeschreibung ist er hingewiesen worden und hat diese zur Kenntnis genommen. Sollten sich aus diesen Angaben sogenannte negative Beschaffenheitsmerkmale ergeben, die insbesondere von objektiven Anforderungen an das Objekt abweichen oder abweichen könnten, wie z.B.: Restaurierung, Retuschen, Besonderheiten bzgl. Qualität des Blattes oder Bildträgers stimmt er diesen ausdrücklich zu.
Gleichzeitig hat der Käufer Kenntnis davon, dass der Verkäufer die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn begrenzt und stimmt dieser ausdrücklich zu.


Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Haftung

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Anbieter, ihre gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund und auch im Fall des Rücktritts des Anbieters nach Ziffer 7.3 - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Anbieters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei der Übernahme einer Garantie oder der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Anbieter, jedoch in letzterem Fall der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10. Störung / Ausfall des Systems

Es ist grundsätzlich nach allgemeinem Stand der Technik nicht möglich, Soft- und Hardware vollständig fehlerfrei zu entwickeln und zu unterhalten. Ebenso ist es nicht möglich Störungen und Beeinträchtigungen im Internetverkehr zu 100 % auszuschließen. Demzufolge kann der Anbieter keine Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites übernehmen, vorausgesetzt dass er diese Störung nicht selbst zu vertreten hat. Der Anbieter übernimmt daher unter diesen Voraussetzungen auch keine Haftung dafür, dass aufgrund vorbezeichneter Störung ggfls. keine oder nur unvollständige, bzw. verspätete Gebote abgegeben werden, die ohne Störung zu einem Vertragsabschluss geführt hätten. Der Anbieter übernimmt demgemäß auch keine Kosten des Bieters, die ihm aufgrund dieser Störung entstanden sind.
Sollten aufgrund einer Systemstörung keine Gebote auf Artikel abgegeben werden können, so wird die seit Eintritt der Störung bis zum eigentlichen Auktionsende verbleibende Restzeit festgehalten und nach Behebung der Störung entsprechend aufgeschlagen, so dass sich das ursprünglich festgelegte Auktionsende entsprechend um die Dauer der Störung verschiebt. Nach Behebung der Störung wird die Auktion mit exakt den Geboten und dem Verfahrensstand bei Eintritt der Störung fortgesetzt.


11.Schlussbestimmungen

11.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlichem - rechtlichem Sondervermögen wird zusätzlich vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand (inkl. Scheck- und Wechselklagen) München ist. München ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

11.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.12.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Deutsch und Englisch verfügbar. Maßgebend ist stets die deutsche Fassung, wobei es für Bedeutung und Auslegung der in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe ausschließlich auf deutsches Recht ankommt.


Stand 06/2023


 
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